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Die Baugrenze ist dazu da, dass die überbau bare Fläche eines Grundstückes festgelegt werden kann. Es darf nur innerhalb dieser Grenzen ein Gebäude errichtet werden. Ein Haus darf innerhalb aber auch auf der Baugrenze errichtet werden, so wie man das möchte. Die Baugrenze ist nicht zu vergleichen mit der Grundstücksgrenze. In der Landesbauordnung ist eine entsprechende Regelung festgelegt. Die jeweils für sich geltenden Baugrenzen findet man im jeweils gültigen Bebauungsplan. Als Faustregel ist bekannt, dass man zum jeweiligen Nachbargrundstück mindestens drei Meter Abstand einhalten muss. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings untergeordnete Bauten wie beispielsweise Garagen. Wer Auskünfte über die für ihn geltenden Baugrenzen möchte, bekommt diese von den zuständigen Baubehörden.
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