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Hinter dem Begriff Bauerwartungsland verbirgt sich ein Grundstück, das in absehbarer Zeit bebaubar ist oder vermutlich bebaubar wird. Dennoch muss man zwischen subjektivem und objektivem Bauerwartungsland unterscheiden. Bei einem objektiven Bauerwartungsland steht bereits die spätere Bebaubarkeit fest, da es hierfür bereits einen Flächennutzungsplan gibt. Allerdings bei einem subjektiven Bauerwartungsland nur die Annahme einer späteren Bebauung vorliegt. Es könne zwar hierfür viele Faktoren dafür sprechen, warum diese Grundstücke zum Bauland erklärt werden können, aber man muss bedenken, dass hier noch alles auf sehr wackeligen Füßen steht.
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