|
Zwangsläufig muss für jede Baumaßnahme ein Bauantrag gestellt werden. Ist es der Fall, dass das geplante Bauvorhaben keine baugenehmigungspflicht braucht, reicht auch eine Bauanzeige. Bei der Bauanzeige müssen aber einige Voraussetzungen beachtet werden. Die Bauanzeige wird über die Bauanzeigenverordnung geregelt, weshalb diese auch einzuhalten ist. Vereinfacht erklärt kann man sagen, dass es sich bei einer Bauanzeige um eine vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens handelt. Der Bauherr/in hat nur die Aufgabe, die Bauanzeige in schriftlicher Form bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Von da an hat die Baubehörde die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen Einwände zu erheben. Tut sie das nicht, gilt das Bauvorhaben als genehmigt.
|