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Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Darlehensgeber, in der Regel die Bank und einer Person, die als Bürge auftritt. Diese tritt im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des eigentlichen Darlehensnehmers dafür ein, dass der Kredit bezahlt wird. Die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Bürgen wird mit einem sogenannten Bürgschaftsvertrag geschlossen, wobei dass Bürgschaftsversprechen schriftlich abgegeben werden muss. Ein Bürge muss im Stande sein, die übernommenen Verbindlichkeiten gegenüber seinem Gläubiger, also der Kreditbank, zahlen zu können, sollte der eigentliche Darlehensnehmer dazu nicht mehr in der Lage sein.
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