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Die Buchgrundschuld wird im entsprechenden Grundbuch eingetragen. Dabei entsteht eine Belastung auf ein Grundstück oder eine Immobilie. Hier kann der Grundschuldbrief und dessen Übergabe an den Kreditgeber verzichtet werden. Mit der Beantragung der Buchgrundschuld entstehen weniger Kosten, als wenn man die Form des Grundschuldbriefes wählt. Durch eine Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch, hat der Darlehensgeber im Falle einer Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit, die Immobilie oder das Grundstück zu verwerten. Meist wird dann die Zwangsversteigerung eingeleitet, um den Kredit zu tilgen.
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