|
Der Begriff Bruttokaltmiete umfasst die Nettokaltmiete zuzüglicher Betriebskosten, die monatlich zu bezahlen sind. Zu diesen Betriebskosten gehören Aufwendungen für die Müllabfuhr, Wasser, Kanalisation, Straßenreinigung, Treppenhausbeleuchtung und Schornsteinreinigung. Diese Kosten sind Regelmäßig und Weitgehends gleichbleibend. Kosten für die Zentralheizung oder die Warmwasserversorgung, wird über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet, da hier der tatsächliche Verbrauch berechnet wird. Wird ein Mietvertrag mit einer Warmmiete geschlossen, sind diese Kosten zum Teil schon mit eingerechnet, was darüber Hinaus geht, ist dann in der Form der Nachzahlung auszugleichen.
|