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Ist eine Immobilie im Besitz von mehreren Personen oder Gesellschaften, ist diese in mehrere Teile aufgeteilt. Ein solcher Teil wird Bruchteilseigentum genannt. Jeder ist berechtigt über seinen eigenen teil frei zu verfügen. Im Vertrag, der das Bruchteileigentum regelt, ist der jeweilige Anteil als Prozentsatz angegeben. Außerdem ist dabei zu beachten, dass vom einzelnen Eigentümer keine Leistung zu verlangen ist, sondern nur von allen Teilhabern. Als weitere Variante eines Bruchteilseigentums ist es auch möglich, das ein Gesamteigentum aus mehreren Immobilien bestehen kann.
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