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Der jeweilige Bodenwert für ein Grundstück wird nach dem §196 des Baugesetzbuches in Form einer Bodenrichtwertermittlung festgelegt. Hierbei handelt es sich um Lagerwerte, die je nach Quadratmeter der Grundstücksfläche angeben werden. Bei der Ermittlung ist vor allen Dingen ausschlaggebend, welche Nutzung-, Wert- und Lageverhältnisse für das jeweilige Grundstück vorliegen. Möchte man sich vorab erkundigen, welche Bodenrichtwerte für bestimmte eile einer Gemeinde gelten, muss man sich hierfür an die jeweiligen Bauämter wenden. Teilweise führen auch Katasterämter Bodenrichtwertkarten, über die man Auskunft erhält.
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