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Wenn ein Haus oder eine Wohnung so weit fertig ist, das man einziehen kann, spricht man von Bezugsfertigkeit. Bei Herstellern von Einfamilienhäusern wird sehr häufig dieser Begriff verwendet, doch was für den Hersteller bezugsfertig bedeutet, muss nicht genauso beim Kunden sein. Der Begriff kann oftmals sehr weit auseinandergehen, deshalb ist es sinnvoll, wenn man einen Vertrag auf bezugsfertig schießt, sollte man genau festhalten, was alles wirklich fertig sein muss, um es als bezugsfertig werten zu können. Eine Bau- und Leistungsbeschreibung kann hier vor einer bösen Überraschung schützen.
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