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Mit der Abschreibung wird versucht, den Wertverlust der erworbenen Immobilie wertgerecht zu behandeln. Der Wertverlust entsteht oft durch Alterung, Unfälle oder auch Preisschwankungen. Es gibt zwei Verianten der Abschreibung: Die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung. Diese unterscheiden sich in der Verteilung der jährlich anfallenden Beträge. Am Jahresende kann der Abschreibungsbetrag dem entstandenen Aufwand zugerechnet werden. Fällt der Betrag hierbei allerdings höher aus als der Werteverlust, ist eine Zuzahlung erforderlich. Zu beachten ist bei beiden Modellen der Abschreibung, dass diese steuerlich besonders zu behandeln sind. Bei der degressiven Abschreibung ist es so zum Beispiel möglich, durch den hohen ersten Jahressatz einen Großteil der angefallenen Kosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltlich zu machen.
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