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Die degressive Abschreibung ist mit den Reglungen des Maßnahmenpakets für "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" in dem Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010 wieder eingeführt worden. Eine degressive Abschreibung unterscheidet sich von einer linearen Abschreibung dadurch, dass sich der jährlich anfallende Betrag konstant verringert. Das heißt, der erste Abschreibungsbetrag ist der Höhste und verringert sich jährlich bis zum letzten Betrag, der auch gleichzeitig der Niedrigste ist. Durch die Nutzung dieser Methode der Abschreibung ist es möglich, einen Großteil der Erwerbskosten schon im ersten Jahr steuerlich abzusetzen. Eine degressive Abschreibung kann übrigens nur für Beträge über 1000 Euro benutzt werden, was für eine Baufinanzierung aber ohne Bedeutung sein sollte.
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