» Abschlussgebühr

Beim Abschluss eines Bausparvertrages wird in der Regel eine Abschlussgebühr vereinbart, die normalerweise zwischen ein und zwei Prozent der ausgehandelten Summe des Vertrages beträgt. Sie kann sich aber auch an dem ausgewählten Bauspartarif und der jeweiligen Bausparkasse orientieren. Diese Abschlussgebühr wird oft direkt mit dem Abschluss des Vertrags in einer Summe gezahlt oder in die ersten durch den Vertrag entstehenden Abrechnungen eingerechnet. Wenn man nach dem Auslauf der Bausparvertrages auf die Zuteilung eines Bauspardarlehens verzichtet, wird die Gebühr bei vielen Banken aber auch erstattet. Über diese Option wird aber beim Abschluss des Vertrags entschieden, sodass sie hierauf besonders achten sollten.
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