» Abnahmeverpflichtung

Die Abnahmeverpflichtung sichert die Banken gegenüber ihren Kunden ab, die ein Darlehen beantragen. Bei der Aushandlung eines Vertrages für den Immobilienkredit wird eine bestimmte Abnahmefrist ausgehandelt, in der der aufgenommene Kredit zurückbezahlt werden muss. Sollte das Geld während dieser Frist nicht zurückgezahlt werden, bekommt der Kreditnehmer eine meist entgeltliche Strafe in Form einer Nichtabnahmeentschädigung. Damit auch unvorhergesehene Zwischenfälle bei der Abschließung eines Kredits berücksichtigt werden können, sollten Sie immer darauf achten, eine etwas größere Zeitspanne für die Abzahlung des Kredites auszuwählen - allgemein gilt hier also: Je länger die Abnahmefrist, desto flexibler können Sie mit dem Geld umgehen und müssen sich weniger Sorgen über eine mögliche Überziehung der Abnahmefrist machen.
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