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Die Bank kann für seinen Kunden, Dritten gegenüber, eine Garantie abgeben, dass diese ihre Zahlungen erhalten. Dies nennt man Aval. Da die Garantie von der Bank auch eingehalten warden muss, wenn der dadurch abgesicherte Fall eintritt, ist dafür auch eine Gebühr zu bezahlen. Diese Gebühr wird Avalgebühr genannt. Wird ein Aval erteilt, ist eine Bearbeitungsgebür fällig, die in etwa 1% der Bürgschaftssumme entspricht. Allem voran geht allerdings eine umfangreiche Prüfung, der Bonität des Kunden. Hierfür warden Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen benötigt.
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