» Ausfallbürgschaft

Eine Ausfallbürgschaft stellt vor allem eine ergänzende Sicherheit im heutigen Kreditgeschäft dar. Bei einer einfachen Ausfallbürgschaft kann der Bürge vor allem nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Gläubiger eine Fruchtlosigkeit der Vollstreckung im gesamten Vermögen des Schuldners nachweisen kann. Deshalb ist meistens in der Praxis die modifizierte Ausfallbürgschaft üblich, bei der in einen schriftlichen Vertrag festgelegt wird, ab wann ein Forderungsausfall als festgestellt wird und der somit der Gläubiger auf den Bürgen zurückgreifen kann. Eine Ausfallbürgschaft stellt somit eine Bürgschaft vor allem für Unternehmen dar, wobei sie der Absicherung des Kreditgebers dient.


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