» Auflassung

Als Auflassung versteht man die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer, wenn es darum geht eine Immobilie oder ein Grundstück zu kaufen. Der Eigentumsübergang, wie die Auflassung auch genannt werden kann, muss von einem Notar beurkundet werden. Meistens wird dies gleichzeitig mit dem Kaufvertrag erledigt. Es ist auch möglich, dass man diese Beurkundung der Auflassung zu einem späteren Zeitpunkt durchführen lassen kann, allerdings sind dann weitere Kosten fällig. Die Auflassung ist Grundsätzlich vom Käufer und Verkäufer persönlich vor dem Notar zu äußern. Allerdings ist es in einigen Fällen auch möglich, dass ein Bevollmächtigter diese Erklärung abgibt. Erst mit der Auflassung und dem Eintrag in das Grundbuch, geht das Eigentum in den Besitz des Käufers über.

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