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Es gibt Arbeitgeber, die unterstützen das Vorhaben, wenn sich ihre Angestellten Wohneigentum anschaffen möchten. Dafür geben sie meist ein sogenanntes Arbeitgeberdarlehen, das ein verbilligtes Darlehen darstellt. Der Arbeitgeber hat dafür genügend Sicherheiten dass er das Geld zurück erhält, denn meistens wird die Rückzahlung des Darlehens direkt vom Lohn abgezogen. Bei einem Arbeitgeberdarlehen muss darauf geachtet werden, dass die Zinsen dafür nicht zu gering gewählt werden, damit dem Arbeitnehmer kein geldwerter Vorteil entsteht. Werden die Zinsen in der Höhe von 5,5 bis 6% p. a. vereinbart, kann man der Gefahr des geldwerten Vorteils von vorn herein aus dem Weg gehen.
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