» Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die vom jeweils zuständigen Bauaufsichtsamt erteilt wird. Konkret wird durch diese Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Amt bestätigt, dass die jeweiligen Räumlichkeiten nach den Auflagen des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung spielt demnach nur bei Mehrfamilienhäusern eine Rolle, da durch die Bescheinigung in erster Linie bestätigt werden soll, dass die eine von der anderen Wohnung eindeutig durch bauliche Maßnahmen getrennt ist, sodass man jede Wohnung völlig unabhängig voneinander vermieten oder verkaufen kann, sodass es sich jeweils um separate Wohneinheiten handelt. Neben dem Wohnraum können auch Keller oder Garagen als abgeschlossene Einheiten gelten.
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