» Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen
Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen, darunter versteht man bei einem Kauf eines Hauses alle finanziellen und sachlichen Aufwendungen, die dafür verwendet werden müssen, um den Kauf abzuschließen. Dazu gehören auch alle Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für das Eigenheim. Allerdings sind diese nicht wie die Erhaltungskosten sofort abzugsfähig, sondern müssen mit in die Bemessungsgrundlage mit eingerechnet werden. Dies ist vor allem der Fall, wenn diese Kosten in Gegenüberstellung zum Kaufpreis des Eigenheimes sehr hoch liegen. Meistens handelt es sich um erhaltungsnahe Erhaltungsaufwendungen, wenn es sich um zurückgestellte Instandhaltungsarbeiten handelt.
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