» Anpassungstermin

Schließt man ein Darlehen für einen Hausbau ab, handelt es sich meist immer um ein Darlehen mit einer sehr langen Laufzeit. Der Zinssatz der dafür festgelegt, deckt aber nur einen bestimmten Zeitraum ab, so dass ein sogenannter Anpassungstermin vereinbart wird. Bei diesem Anpassungstermin wird nach Ablauf der ersten Zinsbindung neu verhandelt und der aktuelle Zins wieder für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Dies kann für ein Jahr sein, aber auch für fünf oder zehn Jahre. Beim Anpassungstermin hat man aber auch die Möglichkeit als Darlehnsnehmer, sich nach einem anderen Darlehensgeber umzuschauen, wenn man bei der Zinsfestschreibung auf keinen gemeinsamen Nenner gelangt.

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