» anfänglicher effektiver Jahreszins
Ein anfänglicher effektiver Jahreszins muss in der Preisangaben Verordnung, kurz PAngVO, bei Krediten dem Verbraucher zugänglich gemacht werden. In der Verordnung muss ein Prozentsatz angegeben werden, der die Gesamtkosten eines Darlehens angibt. Bei Darlehen, die einen festen Zins über diese gesamte Laufzeit haben, wird dies als effektiver Jahreszins bezeichnet. Anders bei Darlehen, die über einen variablen Zinssatz verfügen, oder bei Darlehen, die nur für einen bestimmten Zeitraum über einen entsprechenden Zinssatz verfügen, ist ein anfänglicher effektiver Jahreszins zu benennen. Dieser wird errechnet aus dem ersten Zinssatz, mit dem das Darlehen in der ersten Zeit verzinst wird.
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