» Anderkonto

Ein Anderkonto stellt ein Treuhandkonto dar. Auf einem Anderkonto werden ausschließlich Gelder gebucht, die nicht zum Eigentum des Kontoinhabers gehören. Der Kontoinhaber hat lediglich das Befugnis, das Anderkonto zu verwalten und die darauf befindlichen Gelder treuhänderisch, beispielsweise für fremde Rechnungen zu verwenden. Verschiedene Berufsgruppen sind sehr typisch für ein Anderkonto. Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter und Wirtschaftsprüfer verfügen meist über ein typisches Anderkonto, dass sie lediglich für ihre Mandanten verwalten. Sobald Zahlungen auf dem Anderkonto eingegangen sind, kann der Kontoinhaber diese Gelder an seine Mandanten weiterleiten.
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