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Die Abtretung bezeichnet in der Baufinanzierung einen Vorgang, bei dem Forderungen von einem Gläubiger zu einem anderen übertragen werden. Bei einem eventuellen Prozess übernimmt der Gläubiger, der die Forderung übertragen bekam, die Forderung des ausstehenden Betrags über seinen eigenen Namen. Im Kreditwesen wird von dieser Möglichkeit oft Gebrauch gemacht, wenn der Schuldner der Forderung der kreditgebenden Bank nicht nachkommen konnte. Hierbei gibt es zwei Formen der Abtretung: Zum einen die offene, bei der der Schuldner von seinem neuen Gläubiger über die Abtretung informiert wird. In manchen Fällen wird aber auch von der Form Gebrauch gemacht, bei der der Schuldner nicht über die Übergabe informiert wurde.
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