» Absetzung für Abnutzung (AfA)

Der Begriff Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, ist steuerlicher Natur und hauptsächlich für Unternehmen wichtig. Bei der Absetzung für Abnutzung werden die Herstellungskosten eines Gegenstandes auf seine Nutzungsdauer übertragen. Die entstehenden Beiträge können steuerlich mindernd geltend gemacht werden. Bei Unternehmen und Selbstständigen fließen diese Beträge allerdings in der Steuererklärung in den Bereich der Betriebsausgaben ein und mindern so den erwirtschafteten Gewinn. Bei Privatpersonen können die Beträge aber als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Absetzung für Abnutzung ist nur für bestimmte Gegenstände vorgeschrieben, für deren Nutzungsdauer es wie bei der linearen Abschreibung amtliche Tabellen gibt.
» kostenloser Vergleich

» Infos zu Hypotheken
Hypothek Startseite
Immobilienfinanzierung
Baufinanzierung
Hausfinanzierung
Hypothekendarlehen
Hypothek
Bausparen
Annuitätendarlehen
Baugeldzinsen
Bauzinsen
Kreditzinsen
Baufinanzierungsrechner
Immobilienkredit
Baugeld
Hypothekenzinsen
Beamtendarlehen

Impressum

» Finanzierungslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
News-ArchivRatgeber
» Interessantes
Zinsentwicklung
Hinweise & Infos zur Zinsentwicklung im Bereich der Baufinanzierung.

» aktuelle Hypothekenzinsen