» Absetzung für Abnutzung (AfA)
Der Begriff Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, ist steuerlicher Natur und hauptsächlich für Unternehmen wichtig. Bei der Absetzung für Abnutzung werden die Herstellungskosten eines Gegenstandes auf seine Nutzungsdauer übertragen. Die entstehenden Beiträge können steuerlich mindernd geltend gemacht werden. Bei Unternehmen und Selbstständigen fließen diese Beträge allerdings in der Steuererklärung in den Bereich der Betriebsausgaben ein und mindern so den erwirtschafteten Gewinn. Bei Privatpersonen können die Beträge aber als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Absetzung für Abnutzung ist nur für bestimmte Gegenstände vorgeschrieben, für deren Nutzungsdauer es wie bei der linearen Abschreibung amtliche Tabellen gibt.
|