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Immobilienfinanzierung durch einen Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist eine Variante zur Immobilienfinanzierung. Er kann als eigenständige Komplettfinanzierung oder Teilfinanzierung in Anspruch genommen werden. Die Vertragslaufzeit gliedert sich in mehrere Abschnitte. Der erste Abschnitt ist die Ansparzeit in der der Sparer, monatlich oder quartalsmäßig, Beiträge auf sein Bausparkonto einzahlt. Der monatliche Beitrag während der Ansparphase richtet sich nach der Bausparsumme und liegt zwischen drei und 10 Prozent. Sollten Zahlungen nicht geleistet werden, kann die Bausparkasse den Vertrag auflösen. Wer also bereits frühzeitig einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, weil die Lebensplanung einen Hauskauf oder das Bauen eingeschlossen hat, kommt früher in den Genuss der Zuteilung. Nach der Einzahlung einer bestimmten Summe oder nach einer vertraglich vereinbarten Laufzeit, wird der Vertrag zugeteilt. Nun kann das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Die dritte Phase ist die Darlehensphase, in der der Kunde keine Sparbeiträge mehr leistet, sondern die Restsumme tilgt und Zinsen an die Bausparkasse abführt.

Vor- und Nachteile eines Bausparvertrages

Der größte Vorteil eines Bausparvertrages ist, dass wenn er rechtzeitig abgeschlossen wurde, schon ein größerer Anteil Eigenkapital zur Verfügung steht und sich somit der Finanzierungsbedarf reduziert. Außerdem wird der Bausparvertrag staatlich gefördert. Die Förderung in Form der Wohnungsbauprämie richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Ein weiteres Kriterium, welches für die Finanzierung durch einen Bausparvertrag spricht, sind die vergleichbar günstigen Zinsen, die die Bausparkassen anbieten. Sollte der Kunde plötzlich über nicht vorhersehbare Geldmittel verfügen, so kann das Darlehen jederzeit in Gänze getilgt werden. Im Gegensatz zum Baukredit bei der Bank fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, die der Bank den durch die sofortige Rückzahlung entgangen Zinsausfall augleicht.

Der Zuteilungszeitpunkt wird von der Bausparkasse festgelegt. Die Gelder werden aus dem gemeinsamen Spartopf aller Bausparer entnommen. Da jedoch die Wirtschaftslage auch bei den Bausparkassen nicht immer gleich stabil ist, kann der Zuteilungszeitraum vom prognostizierten Wert abweichen. Dies kann sich vor allem bei geplanten Baumaßnahmen, die anderweitig vom Kunden vorfinanziert wurden, negativ auswirken. Weiterhin verlangen die Bausparkassen eine Abschlussgebühr für die Einrichtung eines Bausparvertrages. Auch bei einem Bausparkonto geht es nicht ohne Kontoführung. Diese Aufwendungen gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.

Ob der Bausparvertrag mit niedrigen Zinsen und staatlicher Förderung eine Alternative zum Immobiliendarlehen einer Bank ist oder dieses ergänzt, ist nicht zuletzt vom Einkommen und der aktuellen Finanzlage der Bausparkassen abhängig. Da der Bausparvertrag keinen Versicherungsanteil impliziert, sollte der finanzierte Betrag mittels einer Lebensversicherung untermauert werden. Eine Risikoversicherung ist ausreichend, da diese nur zur Absicherung und nicht zum Tilgen dient.

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